Der jährlich in Wien stattfindende imh Bankenkongress KURS stieß auch in diesem Jahr wieder auf sehr großes Interesse. Die vielseitige Gliederung der Konferenz in die Themenblöcke „Compliance & Geldwäsche“, „IT in Banken“, „Marktfolge & Back Office“‚ „Wertpapier“ und „Zahlungsverkehr“ zog ein breit gestreutes Publikum aus vielen Bereichen der Bankenlandschaft an. SDS war auch in diesem Jahr als Sponsor und Aussteller auf der Konferenz „Wertpapier“ vertreten.
Die Konferenz begann am ersten Tag als Plenum mit Vorträgen und Diskussionen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Themen (Brexit, Handelskonflikt USA/China, wirtschaftliche Situation in Europa sowie die mögliche Fusion Deutsche Bank/Commerzbank).
Der Schwerpunkt der Konferenz KURS 2019 „Wertpapier“ lag zunächst auf dem Thema „Blockchain“. Neben grundlegenden Informationen und dem Potential der Technologie wurde anhand eines Blockchain-basierten Schuldscheindarlehens der erfolgreiche produktive Einsatz der Blockchain-Plattform im Emissionsprozess vorgestellt. Die beeindruckende Präsentation führte zu einer lebhaften, interaktiven Kommunikation im Vortragssaal.
Der weitere Verlauf des ersten Konferenztages war geprägt von Informationen zu aktuellen rechtlichen Themen, wobei folgende Punkte im Vordergrund standen:
- Compliance-Veränderungen zur Erhöhung des Anlegerschutzes und Vermeidung von Interessenkonflikten
- Research: Umgang mit Finanzanalysen, die eine marktbeeinflussende Wirkung haben können
- Informationen zu CSDR mit dem Schwerpunkt Abwicklungsdisziplin zur Vermeidung gescheiterter Abwicklungen (Sanktionen, Eindeckungsvorgang/Buy In) sowie dem internalisierten Settlement, mit dem Banken dazu verpflichtet werden, ihre internen Geschäfte zu melden
Mit dem Thema „Robo-Advisory“, der digitalen Anlageberatung, die insbesondere für Retailkunden mit geringem liquiden Vermögen eine Option ist, wurde der erste Konferenztag der KURS 2019 „Wertpapier“ beendet.
Am zweiten Konferenztag war zweimal die EU Shareholder Rights Directive (SHRD) im Fokus. In Österreich befindet sich derzeit der Gesetzentwurf „Änderung des Börsegesetzes 2018“ in der Begutachtungsphase. Der produktive Start wird im Herbst 2020 erwartet. Es wurden sowohl die Herausforderungen für die Banken als auch die erwarteten Auswirkungen für Kunden und Investoren beleuchtet. Dabei geben die Spannungsfelder Datenschutz und Bankgeheimnis noch einige Rätsel auf, insbesondere die Speicherung von Aktionärsdaten und die Identifizierungspflicht von Aktionären seitens der depotführenden Bank. Auch sieht man die praktischen Auswirkungen auf die Kunden kritisch, da einerseits eine Informationsüberflutung sowie andererseits eine oftmalige Aufforderung zur Offenlegung der persönlichen Daten aufgrund der Aktionärserhebungen durch die Emittenten erwartet wird. Banken werden auch Wege finden müssen, um Kunden, die diese Informationen nicht wünschen, entgegenzukommen. Dem stehen die Vorteile der erweiterten Möglichkeiten der Aktionärsrechte-Ausübung für die Kunden gegenüber. Einige Bankenvertreter erwarten hier hohe Kosten mit fraglichem Nutzen. Rechtlich dürfen die Kosten an die Kunden weitergegeben werden, praktisch wird diese Umsetzungsmöglichkeit aber bezweifelt.
Ein weiterer Programmpunkt war die SFTR (Securities Financing Transaction Regulation), die darauf abzielt, die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften zu erhöhen. Die mit solchen Finanztransaktionen verbundenen Risiken sollen frühzeitig erkannt und überwacht werden. Alle Gegenparteien, die all ihre Zweigniederlassungen in der EU haben, müssen jedes Wertpapierfinanzierungsgeschäft sowie jede Änderung oder Beendigung einem registrierten oder anerkannten Transaktionsregister melden. Darüber hinaus ist die Weiterverwendung von als Sicherheit erhaltenen Finanzinstrumenten nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Derzeit befindet sich der Regulatory Technical Standard (RTS) in Begutachtung im EU-Parlament und im Rat der Europäischen Union. Aus heutiger Sicht wird ein Reporting ab dem 11. April 2020 erwartet.
In der Übersicht über die wesentlichen steuerlichen Neuerungen der letzten Zeit wurde die neue Behandlung bei der KESt-Rückerstattung, bei der Ausländer-KESt und beim Tausch von Wertpapieren auf Grund der Kapitalmaßnahmen-VO beschrieben. Darüber hinaus wurde ein guter Überblick über die Fondsbesteuerung in Österreich und Deutschland, das Kontenregister, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (Common Reporting Standard (CRS)) sowie FATCA/QI und IRS 871m geboten.
Parallel hat die OeNB die Weiterentwicklung der bestehenden Eurosystem-Marktinfrastrukturen (Eurosystem Vision 2020) präsentiert. Dabei wurde das zukünftige Zusammenspiel von TARGET2, T2S und CMS folgendermaßen skizziert:
Quelle: OeNB
Die Konsolidierung von TARGET2 und TARGET2-Securities ist für November 2021 geplant, erweitert das Liquiditätsmanagement und führt eine Trennung der Zentralbankgeschäfte von RTGS-Transaktionen herbei. Das Ganze basiert auf ISO 20022, wird als Big Bang Migration umgesetzt und es wird keine Koexistenz mit ISO 15022 MT-Nachrichten geben. Die ersten Kundentests sind ab März 2021 geplant.
Danach ist das Eurosystem Collateral Management System (ECMS) mit Go-Live im November 2022 eingeplant, welches die Harmonisierung und Zentralisierung der Collateral Management-Systeme zum Ziel hat. Dabei soll die stark fragmentierte Landschaft von 19 nationalen Systemen zu einem einheitlichen eurosystemweiten Sicherheitenmanagement-System zusammengefasst werden. Ein Auslöser ist die wachsende Bedeutung von Collaterals. Die standardisierten Nachrichten werden ausschließlich im ISO 20022-Format ausgetauscht. Auch werden neue Standards im Bereich Triparty und Corporate Actions eingeführt. Als Nutzen erwartet man sich eine harmonisierte Abwicklung von Collaterals im Eurosystem, eine effiziente Mobilisierung von Collaterals und einen weiteren Beitrag zur Etablierung der Kapitalmarktunion.
Unsere Kerngeschäftsbereiche decken all diese Themen ab, für die unsere Produkte SDS GEOS, SDS IREG, SDS MCOST und SDS CCONFORM entsprechende Lösungen anbieten.
Für SDS GEOS setzen wir beispielsweise gerade die letzten Anforderungen für das Reporting von internalisierten Settlements im Zuge von CSDR um und analysieren parallel bereits die Anforderungen von SFTR Reporting und SHRD.