22 Sep
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EU FASTER-Richtlinie: Die grundlegenden Konzepte des Steuereinbehalts bei grenzüberschreitenden Ertragszahlungen.

Die Grundzüge des vor 22 Jahren veröffentlichten Giovannini-Berichts mit dem Titel "Cross-Border Clearing and Settlement Arrangements in the European Union“ sind bestehen geblieben. Mit dem neuesten Vorschlag der EU-Kommission werden die Finanzmärkte der EU nun eine Initiative erleben, die darauf abzielt, das Problem auf regulatorischer Ebene zu lösen. Unser aktuelles Whitepaper klärt auf: Über die Vor- und Nachteile der neuen Richtlinie sowie über ihre genaue Funktionsweise.

Vor 22 Jahren wurde der Giovannini-Bericht mit dem Titel „Cross-Border Clearing and Settlement Arrangements in the European Union“ veröffentlicht, und eine der Barrieren, die die Arbeitsgruppe identifiziert hatte, war der Prozess des Steuereinbehalts bei grenzüberschreitenden Finanzanlagen innerhalb der Europäischen Union. Die praktische Anwendung eines korrekten Quellensteuersatzes sowohl für das Ursprungs- als auch für das Zielland – gemäß deren Doppelbesteuerungsabkommen – ist problematisch. Der springende Punkt dabei ist, dass der Emittent eines Wertpapiers verpflichtet ist, im Ursprungsland einen maximalen Steuersatz auf Ertragszahlungen einzubehalten (es gelten einige Ausnahmen) und dass das Land des/der Begünstigten einen weiteren Einbehalt zu einem lokalen Steuersatz vornimmt. Um die Korrektur dieses zu hoch bemessenen Steuereinbehalts zu erleichtern, muss der/die Begünstigte die beiden Steuerbehörden dazu bringen, sich bezüglich seines/ihres Steuerstatus und der Besteuerung der Zahlung gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu einigen. Außerdem muss der/die Begünstigte entweder zum Zeitpunkt der Zahlung die richtigen Steuersätze anwenden oder den Einbehalt nachträglich korrigieren.

Trotz mehrerer Versuche sind die Grundzüge der Barriere bestehen geblieben. Mit dem neuesten Vorschlag der Kommission (https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation-1/corporate-taxation/faster-initiative_en) werden die Finanzmärkte der EU nun eine Initiative erleben, die darauf abzielt, das Problem auf regulatorischer Ebene zu lösen.

Die Initiative basiert auf einer Kombination aus drei verschiedenen Konzepten der Steuererleichterung.

Der konservativste Ansatz ist der Long-Form Reclaim nach der Durchführung der Zahlung und des zu hoch bemessenen Einbehalts. Dabei obliegt es dem/der Begünstigten, die erforderlichen Unterlagen über seinen/ihren Steuerstatus und Ansässigkeitsstaat vorzulegen und den Steuerbehörden im Ursprungsland die entsprechenden Dokumente zukommen zu lassen. Diese Aufgabe kann zwar einer Steuerberatungskanzlei oder einem Intermediär überlassen werden, aber die Kosten und der Zeitaufwand für eine Rückerstattung können erheblich sein und die Investor*innen möglicherweise dazu zwingen, auf ihr Recht auf angemessene Besteuerung zu verzichten.

Das Quick Refund-Verfahren ist im Prinzip das gleiche, allerdings werden die Unterlagen im Voraus vorgelegt und die Entlastung kann wesentlich schneller gewährt werden, zumindest in unstrittigen Fällen. Darüber hinaus kann das Entlastungsverfahren von einer Steuerbehörde an einen Withholding Agent ausgelagert werden, was Quick Refund zu einem Prozess macht, der innerhalb der Finanzindustrie und ihrer gut eingespielten Systeme, Kommunikationskanäle und Verfahren vonstattengeht.

Bei der Entlastung an der Quelle handelt es sich um einen grundlegend anderen Prozess, bei dem der Emittent im Ursprungsland oder ein Intermediär im Voraus über die Steuersätze Bescheid weiß, die auf die Ertragszahlung anzuwenden sind, und nur einen dem DBA entsprechenden Satz einbehält. Der Intermediär, der eine Zahlung an den/die Begünstigte*n im Abfuhrland leistet, wendet den reduzierten lokalen Steuersatz an. Die Entlastung an der Quelle ist zweifelsohne das eleganteste und effizienteste der drei Modelle, doch es gilt als anfälliger für Steuerbetrug als die beiden anderen.

Wer mehr über die drei Modelle, ihre Vor- und Nachteile und ihre genaue Funktionsweise erfahren möchte, kann den ersten Teil unserer Whitepaper-Reihe zu EU FASTER jetzt downloaden.