TEIL II der SDS Whitepaper-Serie über die EU-FASTER-Richtlinie ist jetzt verfügbar: Technische Implikationen der vorgeschlagenen Initiative.

Die vorgeschlagene EU FASTER-Initiative setzt sich mit dem Thema eines Steuernachteils, mit dem sich ausländische Investor*innen innerhalb der EU konfrontiert sehen, auseinander.

Der Nachteil, der auch als Giovannini-Barriere 11 bekannt ist, stellt seit langer Zeit ein Problem für den freien Kapitalfluss innerhalb der EU dar und bis jetzt hat man keine praktische Lösung dafür gefunden. Um die hohen Kosten und den beträchtlichen Verwaltungsaufwand zu minimieren, der mit einer angemessenen Besteuerung von grenzüberschreitenden Zahlungen sowohl im Ursprungsland als auch im Zielland verbunden ist, schlägt die EU nun eine Mischung aus mindestens zwei Steuereinbehaltsprozessen vor.

Für unstrittige Fälle muss ein Schnellverfahren (entweder Quick Refund oder Entlastung an der Quelle) von den EU-Ländern eingeführt werden, die eine Steuerentlastung für grenzüberschreitende Erträge gewähren. Das System soll für Investor*innen leicht zugänglich sein. Insbesondere soll eine elektronische Steuerbescheinigung zur Feststellung des Steuerstatus des/der Begünstigten beitragen und die Schnellverfahren sollen vorrangig vom Finanzintermediär innerhalb der Zahlungskette abgewickelt werden. Beide Maßnahmen sind darauf ausgelegt, eine schnellere Entlastung zu ermöglichen als die aktuellen Prozesse.

Derartige Schnellverfahren kommen in strittigen Fällen, d.h. bei Transaktionen innerhalb von zwei Tagen vor dem sogenannten Ex-Tag einer Dividendenzahlung und bei Transaktionen, die mit offenen finanziellen Vereinbarungen in Verbindung stehen, nicht zur Anwendung. Stattdessen muss der traditionelle Long-Form-Ansatz angewendet werden.

Die beiden Regeln und die vorgeschlagene Behandlung von nicht abgewickelten Transaktionen stellen eine Reihe von Fragen in den Raum, mit denen sich die Finanzindustrie auseinandergesetzt hat. Aus der Sicht von Praxisexpert*innen scheinen manche der vorgeschlagenen Regeln die Dinge nicht unbedingt einfacher zu machen. In einigen Fällen kann es sogar dazu kommen, dass Vereinfachungen, die die Branche bereits umgesetzt hat, wieder zurückgenommen werden.

Da jedoch die meisten der strittigen Regeln auf die Vermeidung von steuerlichem Missbrauch abzielen, ist es unklar, inwieweit die Steuerbehörden in der EU bereit sind, den Anliegen der Branche Gehör zu schenken.

Wer mehr darüber erfahren möchte, wie der Vorschlag der EU aussieht und was die möglichen Fallstricke der Umsetzung sein könnten, lädt sich den zweiten Teil unserer Whitepaper-Reihe zu EU FASTER-Richtlinie hier runter.

Neues Video online: SDS PROFESSIONAL TESTING. Enables your success in the future today.

In einer von Innovation geprägten Welt ist Software zum Rückgrat eines jeden Unternehmens geworden. Aber wie können verantwortliche Softwaremanager ein Maximum an Zuverlässigkeit und Qualität sicherstellen?

Mit SDS PROFESSIONAL TESTING nehmen wir Ihre Softwareprodukte unter die Lupe und begleiten Sie auf dem Weg zur Exzellenz – bei jedem Schritt. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und Hunderten von erfolgreich durchgeführten Softwareprojekten bieten unsere engagierten Expert*innen die Professionalität, die Ihre Softwareergebnisse in neue und unerwartete Höhen heben wird.

Bei der Bereitstellung von Lösungen, die sich an Ihren dynamischen Geschäftsanforderungen orientieren, kombinieren wir die Leistungsfähigkeit der Testautomatisierung mit agilen Methoden,

  • um Ihren Softwareentwicklungsprozess zu beschleunigen,
  • um schnellere Feedbackschleifen zu gewährleisten,
  • um die Produktqualität zu verbessern
  • und um höhere Effizienz zu erzielen.

Dabei arbeiten unsere Testexpert*innen eng mit Ihren agilen Teams zusammen und integrieren die Qualität nahtlos in jeden Schritt, um die Produktivität zu steigern, die Kosten zu optimieren und Ihren anspruchsvollen Kunden schnell wertvolle Produkte zu liefern.

Sehen Sie sich unser neues Verkaufsvideo an und erfahren Sie, wie wir überlegene Test- und Testautomatisierungslösungen implementieren, die vollständig in Ihre agilen Softwareentwicklungen integriert sind.

VIDEO HIER ANSEHEN

EU FASTER-Richtlinie: Die grundlegenden Konzepte des Steuereinbehalts bei grenzüberschreitenden Ertragszahlungen.

Vor 22 Jahren wurde der Giovannini-Bericht mit dem Titel „Cross-Border Clearing and Settlement Arrangements in the European Union“ veröffentlicht, und eine der Barrieren, die die Arbeitsgruppe identifiziert hatte, war der Prozess des Steuereinbehalts bei grenzüberschreitenden Finanzanlagen innerhalb der Europäischen Union. Die praktische Anwendung eines korrekten Quellensteuersatzes sowohl für das Ursprungs- als auch für das Zielland – gemäß deren Doppelbesteuerungsabkommen – ist problematisch. Der springende Punkt dabei ist, dass der Emittent eines Wertpapiers verpflichtet ist, im Ursprungsland einen maximalen Steuersatz auf Ertragszahlungen einzubehalten (es gelten einige Ausnahmen) und dass das Land des/der Begünstigten einen weiteren Einbehalt zu einem lokalen Steuersatz vornimmt. Um die Korrektur dieses zu hoch bemessenen Steuereinbehalts zu erleichtern, muss der/die Begünstigte die beiden Steuerbehörden dazu bringen, sich bezüglich seines/ihres Steuerstatus und der Besteuerung der Zahlung gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu einigen. Außerdem muss der/die Begünstigte entweder zum Zeitpunkt der Zahlung die richtigen Steuersätze anwenden oder den Einbehalt nachträglich korrigieren.

Trotz mehrerer Versuche sind die Grundzüge der Barriere bestehen geblieben. Mit dem neuesten Vorschlag der Kommission (https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation-1/corporate-taxation/faster-initiative_en) werden die Finanzmärkte der EU nun eine Initiative erleben, die darauf abzielt, das Problem auf regulatorischer Ebene zu lösen.

Die Initiative basiert auf einer Kombination aus drei verschiedenen Konzepten der Steuererleichterung.

Der konservativste Ansatz ist der Long-Form Reclaim nach der Durchführung der Zahlung und des zu hoch bemessenen Einbehalts. Dabei obliegt es dem/der Begünstigten, die erforderlichen Unterlagen über seinen/ihren Steuerstatus und Ansässigkeitsstaat vorzulegen und den Steuerbehörden im Ursprungsland die entsprechenden Dokumente zukommen zu lassen. Diese Aufgabe kann zwar einer Steuerberatungskanzlei oder einem Intermediär überlassen werden, aber die Kosten und der Zeitaufwand für eine Rückerstattung können erheblich sein und die Investor*innen möglicherweise dazu zwingen, auf ihr Recht auf angemessene Besteuerung zu verzichten.

Das Quick Refund-Verfahren ist im Prinzip das gleiche, allerdings werden die Unterlagen im Voraus vorgelegt und die Entlastung kann wesentlich schneller gewährt werden, zumindest in unstrittigen Fällen. Darüber hinaus kann das Entlastungsverfahren von einer Steuerbehörde an einen Withholding Agent ausgelagert werden, was Quick Refund zu einem Prozess macht, der innerhalb der Finanzindustrie und ihrer gut eingespielten Systeme, Kommunikationskanäle und Verfahren vonstattengeht.

Bei der Entlastung an der Quelle handelt es sich um einen grundlegend anderen Prozess, bei dem der Emittent im Ursprungsland oder ein Intermediär im Voraus über die Steuersätze Bescheid weiß, die auf die Ertragszahlung anzuwenden sind, und nur einen dem DBA entsprechenden Satz einbehält. Der Intermediär, der eine Zahlung an den/die Begünstigte*n im Abfuhrland leistet, wendet den reduzierten lokalen Steuersatz an. Die Entlastung an der Quelle ist zweifelsohne das eleganteste und effizienteste der drei Modelle, doch es gilt als anfälliger für Steuerbetrug als die beiden anderen.

Wer mehr über die drei Modelle, ihre Vor- und Nachteile und ihre genaue Funktionsweise erfahren möchte, kann den ersten Teil unserer Whitepaper-Reihe zu EU FASTER jetzt downloaden.

T-Center unter Spannung

Am 1. August lud T-Systems ihre wichtigsten Geschäftspartner zu einem Sommerevent im eigenen Hause ein.

Insgesamt folgten 28 Partner der Einladung und somit konnten die Besucher*innen an 28 innovativ und liebevoll gestalteten Firmenständen revolutionäre Technologien hautnah erleben, neue IT-Horizonte erkunden, in eine faszinierende Welt der Digitalisierung eintauchen und sich von neuesten Trends und innovativen Showcases inspirieren lassen.

Peter Lenz, Managing Director T-Systems Austria, begrüßte herzlich alle Partner, Aussteller und Besucher*innen und eröffnete anschließend das Event. Danach konnten die Besucher*innen einem äußerst interessanten und inspirierenden Keynote-Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Peter Filzmaier zum Thema „Generationen im digitalen Wandel“ lauschen. Als Experte im Bereich des digitalen Wandels brachte Dr. Filzmaier einzigartige Perspektiven und faszinierende Analysen in die Diskussion ein. Durch das gesamte Event führte sehr souverän und charmant die Ö3-Moderatorin Sylvia Graf.

Zu Beginn des Events hatten die VIP-Partner – Google, Palo Alto und Check Point – die Gelegenheit, sich mit ihren Impulsvorträgen vorzustellen. Dann ging es zu den Ausstellerständen, wo die Besucher*innen von einer Vielzahl an verschiedenen Technologien, Lösungen und vor allem von sehr kompetentem und hilfsbereitem Standpersonal erwartet wurden. Im Vordergrund standen dabei ganz aktuelle Themen wie Cloud, Virtual Reality, AI und die Optimierung der Geschäftsprozesse in der Prozessindustrie und Logistik sowie in der Softwareentwicklung.

Der Veranstalter organisierte für die Besucher*innen geführte Touren durch den Ausstellungsbereich, um die neuesten Technologietrends und Lösungen hautnah miterleben zu können. Dieses Angebot stieß auf reges Interesse unter den Besucher*innen und bot den Ausstellern die Möglichkeit, sich dem Publikum mit einer kurzen Präsentation vorzustellen. Dies führte später zu einigen sehr interessanten und vielversprechenden Einzelgesprächen mit den Besucher*innen – eine eindeutige Win-win-Situation für Aussteller und Besucher*innen und somit eine hervorragende Idee des Veranstalters.

Was bei diesem Event über alle Ausstellerangebote und alle Branchen hinweg verständlicherweise ein vorherrschendes Thema war, ist „Time-to-Market“ – wie (re-)agiere ich am Markt schnell genug, um die Anforderungen meiner (potentiellen) Kunden zu befriedigen, ohne dabei die Qualität meines Produktes aus den Augen zu verlieren?

In unserer schnelllebigen und digitalisierten Welt ist die rasche Entwicklung und Anpassung eigener Produkte und Lösungen an die sich immer rasanter entwickelnden Marktanforderungen selbstverständlich und essenziell geworden, um am Markt bestehen zu können. Dadurch, dass heutzutage praktisch kein Produkt ohne irgendeine Softwarekomponente funktionieren kann, sind natürlich Themen wie Softwareentwicklung, DevOps und Qualitätssicherung in der Softwareentwicklung in aller Munde. Um den Anforderungen dieser schnelllebigen Märkte gerecht zu werden, sind in der Produktentwicklung vor allem agile Methoden gefragt, die auch Agilität bei der Qualitätssicherung erfordern.

Genau in diesem Umfeld positioniert sich seit Jahren SDS mit ihrem Angebot an PROFESSIONAL TESTING-Services über alle Branchen hinweg und unterstützt mit erfahrenen Testing-Services-Expert*innen ihre Kunden in unzähligen Projekten, um deren Softwarelösungen agil und mit dauerhaft sehr hoher Qualität an deren Kunden liefern zu können. Das SDS-Angebot an PROFESSIONAL TESTING-Services wurde bei diesem Event von dem schlagkräftigen Expert*innenteam Hrvoje Kajzer, Gabriele Müller und Thomas Weissenböck präsentiert. Wir haben uns sehr gefreut, dass wir so viele Standbesucher*innen und Interessent*innen an unserem Stand begrüßen durften und viele höchst interessante Gespräche führen konnten.

Was vom Veranstalter als ein besonderer Service angeboten wurde, war eine Führung durch den Rechenzentrumsteil von T-Systems, die einen exklusiven Einblick in die technische Infrastruktur gewährte, die die digitalen Dienstleistungen von heute unterstützt und die Technologien von morgen vorantreibt.

Alle Besucher*innen haben begeistert versprochen: „Wir sehen uns nächstes Jahr wieder!“

SDS PROFESSIONAL TESTING Produktbroschüre

Erfahren Sie, wie SDS PROFESSIONAL TESTING Sie schneller sicher auf den Markt bringen, Kosten senken und Zuverlässigkeit durch Kompetenz und Erfahrung garantieren.

Der Finanzplatz Frankfurt in Umbruchstimmung.

Am 01. und 02. März dieses Jahres bot die Börsen-Zeitung eine spannende und abwechslungsreiche Agenda mit kompetenten Vortragenden und interessanten Paneldiskussionen, ganz standesgemäß im Gebäude der Frankfurter Börse.

Es gab Impulsvorträge zu Regulatorik seitens der EU, Ausblicke in die Zukunft des Wertpapiergeschäftes, ein Dialoggespräch zur Notwendigkeit finanzieller Frühbildung in Deutschland und auch den Blick über die Grenzen des deutschen Marktes hinaus – in die Emerging Markets.

Ganz klar im Vordergrund standen jedoch die Themen der Zeit: DLT mit Krypto-Assets und nachhaltige Investments nach ESG-Kriterien.

Als Sukkus der Krypto-Asset-Vorträge lässt sich klar eine Aufbruchstimmung erkennen. Der Finanzplatz Frankfurt scheint wild entschlossen, eine Vorreiterrolle als Kryptohandelsplatz einzunehmen und den Markt mit dieser Positionierung zu beleben bzw. zu stärken. Es wird deutlich, dass der deutsche Gesetzgeber den Bedarf einer ordentlichen Legislatur zu diesem Thema zeitgerecht erkannt und offenbar mit dem eWpG den richtigen Nährboden für die Entwicklung in diese Richtung geschaffen hat. Überraschend ist jedoch, dass längst noch nicht an die Vielzahl an tokenisierten Emissionen vor dem eWpG angeknüpft werden konnte, wobei die Siemens-Anleihe mit 60 Millionen sicher als das aktuelle elektronische „Vorzeige“-Wertpapier erwähnt werden muss.

WM stellte ihr neues ITR – Kryptodatenprodukt vor, mit dem sie den Markt mit Informationen zu digitalen Assets aus einer Hand unterstützt.

Zum Themenkomplex „Nachhaltige Transformation“ kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die Auswahl an nachhaltigen Investitionen mit der aktuellen Taxonomie noch zu gering ist. Das Ziel muss sein, ausreichend Kapital in aktuell in Transformation befindliche Unternehmen, vor allem aber in die Entwicklung von neuen Technologien zu lenken, die es schaffen, substantielle Beiträge zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele – allen voran der Klimaziele – zu leisten.

Ein interessanter Überblick über den aktuellen Stand der Kapitalmarktunion kam von Dr. Paulina Dejmek Hack (Director for General Affairs at the European Commission’s DG FISMA). Sie ließ die ersten zwei Jahre der Amtszeit von Kommissionspräsidentin von der Leyen Revue passieren und ging auf die sieben legislativen Vorschläge ein, die im Kontext der Kapitalmarktunion in den letzten beiden Jahren vorgelegt wurden – darunter die zentrale europäische Anlaufstelle für Daten, die Überarbeitung der langfristigen europäischen Investitionsfonds, die Überarbeitung der Richtlinie zu AIFM und die Überarbeitung der Handelsregeln der MiFIR. Drei weitere Maßnahmen betrachtete die Vortragende als Paket:

  • Die Harmonisierung des Insolvenzrechts soll das Risiko grenzüberschreitender Investitionen reduzieren.
  • Der Listing Act, in dem das Recht auf Börsennotierung formuliert wird und Maßnahmen wie z.B. den reduzierten Umfang von Prospekten enthält und
  • die Überarbeitung von EMIR, um die Attraktivität des Clearings zu verbessern.

SDS war mit einem Vortrag „Transformation eines Kernbanksystems – Modernisierung ohne Big Bang Migration“ vertreten. Susanna Scheffold leitete mit dem Produktlebenszyklus einer Software ein, erforschte, warum es in der Finanzindustrie verstärkt zu Legacy-Systemen gekommen war und zeigte die Gefahren bzw. Probleme von Legacy-Systemen auf. SDS kennt diese Gefahren und sorgt im Rahmen ihrer Produktstrategie für Investitionssicherheit bei ihren Kunden, indem sie frühzeitig ein technologisches Erneuerungsprojekt gestartet hat. Dabei setzt SDS auf eine schrittweise Ablöse des Bestandssystems mit direkten Datenzugriffen durch das parallel entwickelte Neusystem SDS CORACT. Dies schließt Synchronisationsprobleme aus, gewährleistet einen geringeren Implementierungsaufwand und ermöglicht eine kontrollierte Migration zum Zeitpunkt des Umstieges.

Wie der Name des ersten neuen Teilsystems schon erahnen lässt, hat sich SDS der Erneuerung von Corporate Actions verschrieben. Susanna erzählte über die Verwendung zukunftsfähiger Technologie-Stacks und moderner Entwicklungsmethoden (CI/CD) und über die Vorteile von Containerisierung für den Kunden.

Neben vielen weiteren spannenden Themen rundete ein Ausblick in die Zukunft des Wertpapiergeschäftes die zwei spannenden Vortragstage ab. Im Rahmen einer Paneldiskussion wurden Themen behandelt wie „Wertpapierkauf im Supermarkt als Vermögensaufbau im Vorbeigehen“, kürzere Settlement-Zyklen, neue Technologien oder auch API-Technologie, um die Einbettung von Wertpapieren z.B. im Metaverse zu erleichtern. Sehr kontroversiell verlief die Diskussion um „Payment for Order Flow“, indem auch die Vorteile für den Retail-Investor über Online-Broker aufgezeigt wurden, die Bruchstückhandel anbieten. Das Podium war sich in jedem Fall aber einig, dass der Kleinanleger als Bereicherung für den Kapitalmarkt mehr angesprochen werden muss.

Der 16. Finanzplatztag der Börsen-Zeitung war wie immer ein toll organisiertes Event, das den Austausch zwischen Banken und banknahen Unternehmen ermöglicht und fördert, das Einblicke in eine Vielfalt an Themen ermöglicht, welche den Kapitalmarkt aktuell bewegen und viele Anknüpfungspunkte für Neuerungen bietet.

SDS Whitepaper: Der Markt für Wertpapieranwicklungssysteme in Bewegung.

Der Markt für Wertpapierabwicklungssysteme – sei es als Lizenzgeschäft für Standardsoftware, Individualentwicklung oder Serviceangebote wie Software as a Service (SaaS) – ist eng. Es gibt in jedem Rechtsraum der DACH-Region (wie auch in weiteren Ländern Europas) eine überschaubare Anzahl an Finanzinstituten, die in diesem Bereich tätig sind. Fügt man dem die häufig auftretende Konsolidierung in Rechenzentren hinzu und berücksichtigt man die lange Lebensdauer der Applikationen von oft 30 Jahren und mehr, ist leicht zu verstehen, warum es auch in einem großen Wirtschaftsraum wie Deutschland diesbezüglich oft jahrelang gar keine Bewegung gibt. Dementsprechend gibt es in dieser „Nische“ auch nur wenige spezialisierte Softwarehäuser, die Standardprodukte zur Lizenzierung anbieten.

In der DACH-Region ist der Markt für Wertpapierabwicklungssysteme nach mehreren relativ ruhigen Jahren wieder in Bewegung gekommen. In den nächsten Jahren ist eine weitere Welle der Systemablöse, wie sie vor über 20 Jahren durch den Markt gegangen ist, zu erwarten. Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle: Der „regulatorische Tsunami“ von MiFID II ist vorbei und es gibt wieder Raum für langfristige, strategische Investitionen. Es gibt neue Spieler am Markt (wie Neobroker), neue Finanzinstrumente und eine teilweise neue Kundenschicht im Retail-Segment, die allesamt Themen wie Kostendruck und Time-to-Market nach mehreren Jahren wieder in den Fokus rücken. Legacy-Systeme erreichen teilweise das Ende ihrer Lebensdauer, können oft nicht mehr ausreichend modernisiert werden und stehen zur Ablöse an. Die Konsolidierung von Geschäftsvolumina bei Abwicklungsdienstleistern findet zwar weiterhin statt, es gibt jedoch für spezialisierte Häuser ausreichend Gründe, weiterhin selbst Wertpapierabwicklung, Depotbankgeschäft und (Sub-)Custody anzubieten.

Lesen Sie mehr darüber im neuesten SDS Whitepaper „Der Markt für Wertpapierabwicklungssysteme in Bewegung“. (Download rechts)

Russische Wertpapiere im Eigenbestand

Die Sanktionen umfassen unter anderem

  • den Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System,
  • Finanzsanktionen gegen Personen und Unternehmen
  • Beschränkungen der Fähigkeit des russischen Staates und der russischen Regierung zum Zugang zu den Kapital- und Finanzmärkten und Finanzdienstleistungen der EU. Dies betrifft vor allem russische Staatsanleihen, um eine Refinanzierung des russischen Staates zu erschweren

Auch Russland hatte am 28. Februar 2022 erste Gegenmaßnahmen getroffen, die zum 1. März 2022 in Kraft getreten sind. Darunter fallen

  • Verbot für den Transfer von Devisen ins Ausland
  • Verbot Geld auf ausländischen Konten gutzuschreiben.
  • Verbot der Ausfuhr von Bargeld und Finanzinstrumente in ausländischer Währung im Wert von über 10.000 US-Dollar

Aufgrund der Sanktionen hat Russland keinen Zugang mehr zu den internationalen Kreditmärkten. Daher erhalten österreichische Finanzinstitute derzeit auch keine Kuponzahlungen von russischen Anleihen. Der Kreml sieht das Land nicht als zahlungsunfähig. Man hätte die Zahlung an den zentralen Wertpapierverwahrer NSD geleistet, wegen der Finanzsanktionen könne das Geld aber nicht in Euro oder Dollar ausgezahlt werden. Die Zahlung über den NSD ist ein Verfahren, das Russland wegen der Sanktionen eingeführt hat.

Für die Finanzbuchhaltung bedeutet das, dass alle offenen Kuponzahlungen abgegrenzt werden müssen. In SDS Nostro wurde bisher immer nur der letzte fällige Kupon abgegrenzt, da man bisher davon ausging, dass bei mehreren offenen Zinszahlungen der Emittent zahlungsunfähig ist. Mit der Umsetzung des Change Requests 158890 wurden zwei Mandantenparameter eingebaut mit denen man einstellen kann, dass alle nicht gezahlten Kupons und/oder Dividenden und Ausschüttungen abgegrenzt werden. Dafür wird der letzte noch gezahlte Ertrag ermittelt und ab diesem Zeitpunkt jede weitere nicht gezahlte Zahlung abgegrenzt. Jeder Kupon/Dividende/Ausschüttung wird in einem Umsatz abgegrenzt und im Umsatztext der Verweis auf das Ertragsdatum mitgegeben. Die Zinsabgrenzung funktioniert auch für nicht geleistete Zahlungen von Vorjahren. Sind einzelne Wertpapiere von dieser Logik auszunehmen, kann das in den SDS Nostro Finanzinstrumenteparametern vorgenommen werden. Die Zinsabgrenzung mehrerer Erträge wird für alle Wertpapiere durchgeführt und ist nicht auf russische Wertpapiere eingeschränkt. Auch wenn man das Geld für die Zahlungen also noch nicht erhalten hat, kann zumindest die Forderung richtig abgegrenzt werden.

Autor: MMag. Kathrin Kaindl-Kofler

Netting von zurückgekauften eigenen Verbindlichkeiten in SDS NOSTRO

„Kauft ein Unternehmen einen Teil einer finanziellen Verbindlichkeit zurück, so hat es den bisherigen Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit zwischen dem weiter erfassten und dem ausgebuchten Teil auf der Grundlage der relativen beizulegenden Zeitwerte dieser Teile am Rückkauftag aufzuteilen. Die Differenz zwischen (a) dem Buchwert, der dem ausgebuchten Teil zugeordnet wurde, und (b) dem für den ausgebuchten Teil gezahlten Entgelt, einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten, ist erfolgswirksam zu erfassen.“ (International Financial Reporting Standard 9 Paragraph 3.3.4.)

Das bedeutet, dass der Rückkauf immer die Verbindlichkeit auf der Passivseite reduzieren muss und eine Darstellung als Vermögenswert der Aktivseite nicht erlaubt ist. Der Unterschied zwischen dem Buchkurs der Passivposition und dem Rückkaufkurs ist erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Um dieser unterschiedlichen Darstellung zwischen UGB und IFRS gerecht zu werden, wurde in SDS NOSTRO die Nettingfunktionalität geschaffen.

Wenn ein Umsatz zu einer eigenen Verbindlichkeit auf einem Depot der Aktivseite von SDS GEOS nach SDS NOSTRO übernommen wird (z.B. Kauf, Verkauf, Ertrag, Tilgung, Kapitalmaßnahme etc.), dann wird direkt bei der Übernahme ein zugehöriger Nettingumsatz erzeugt, welcher die Umsatzwerte 1:1 von der Aktivseite auf die Position der Passivseite überträgt. Die Position der Aktivseite ist somit technisch zwar vorhanden, hat aber zu keinem Zeitpunkt Bestands- oder Erfolgswerte, die in der Bilanz ausgewiesen werden könnten. Sämtliche Erfolge, die durch den Rückkauf entstanden sind, landen somit ebenfalls bei der Passivposition (Handelserfolg aus Netting, Stückzinsen, Spesen). Sollten Kuponerträge auf der Aktivseite verbucht worden sein, so werden diese ebenfalls durch einen Nettingumsatz auf die Passivposition übertragen, wo sie dann die Kuponaufwände reduzieren. Das Umsatznetting kann pro Wertpapier und Rechnungslegung aktiviert werden. Somit ist eine unterschiedliche Darstellung zwischen UGB (primäre Rechnungslegung) und IFRS (parallele Rechnungslegung) möglich.

Das Umsatznetting, welches das frühere Bestandsnetting in SDS NOSTRO abgelöst hat, hat den großen Vorteil, dass sämtliche Rückkäufe von eigenen Verbindlichkeiten auf ein Aktivdepot so dargestellt werden, als wäre der Rückkauf direkt auf der Passivseite passiert. Auch Wiederverkäufe können dadurch wie Neuemissionen behandelt werden. Gleichzeitig erlaubt das Umsatznetting aber auch eine bilanzverlängernde Darstellung in der primären Rechnungslegung, wo der Rückkauf auf der Aktivseite ausgewiesen werden kann (ein Netting wäre aber auch hier erlaubt).

Seit Mai 2020 kann in SDS NOSTRO dieses Umsatznetting verwendet werden. In den Bilanzjahren 2020 und 2021 konnte alternativ auch noch das alte Bestandsnetting durchgeführt werden, seit 1.1.2022 ist jedoch nur noch das Umsatznetting möglich. Die einmalige Umstellung erfolgte bei unseren IFRS-Mandanten durch einen eigenen Migrations-Batch. Seitdem ist die neue Nettinglogik erfolgreich im Einsatz.

 

 

SDS als Top-Arbeitgeber in der IT-Branche 2022/23 prämiert

Die Digitalisierung der gesamten Wirtschaft schreitet voran, zugleich nimmt der Mangel an IT-Fachkräften zu. Die Wirtschaftskammer prognostiziert in den nächsten Jahren bis zu 30.000 fehlende IT-Experten. Der „War for Talents“ wird daher auch in Zukunft Realität bleiben.

Um den Unternehmen in der IT-Branche eine Möglichkeit zu bieten, sich als attraktiver Arbeitgeber für die begehrten IT-Fachkräfte zu positionieren, hat die ÖGVS – Österreichische Gesellschaft für Verbraucherstudien – ein branchenspezifisches Arbeitgeber-Screening entwickelt, das zugleich Jobsuchende bei der Auswahl ihres zukünftigen Arbeitgebers unterstützt. Unternehmen, denen am Ende der Untersuchung eine Zielerreichung von mindestens 70% in der Gesamtwertung attestiert werden kann, erwerben die Anspruchsberechtigung, das ÖGVS-Gütesiegel „TOP Arbeitgeber IT-Branche“ zu führen. So auch SDS, die mit einem Gesamtergebnis von 96 % einen absoluten Spitzenwert erzielte.

Die Untersuchtung fokussierte dabei auf folgende 3 Teilbereiche:

Arbeitsbedingungen (30 % Gewichtung)

Mittels eines strukturierten Fragebogens mit insgesamt 45 Kriterien in sieben Oberkategorien werden Job-relevante Informationen der IT-Branche erhoben und bewertet. Dabei spielen Punkte wie die vertraglichen Rahmenbedingungen und der Arbeitsalltag der Fachkräfte, das Vorgesetztenverhalten, aber auch Entwicklung & Feedback sowie die Kommunikation und Prozesse im Unternehmen und Kollegialität eine Rolle. Zudem erhalten die Unternehmen die Möglichkeit, sich mit herausragenden Mitarbeiterbenefits Bonuspunkte zu sichern.

Webseitenanalyse (30 % Gewichtung)

In diesem Modul liegt der Schwerpunkt auf einem themenzentrierten Website-Check des Unternehmens, der mittels Desktop-Researchs durchgeführt wird. Wie transparent stellen sich die Betriebe potentiellen Bewerbenden dar? Wie aussagekräftig sind die Karriereseiten und jeweilige Stellenanzeigen? Welche Entwicklungsmöglichkeiten werden den Mitarbeitenden geboten?

Bewerberhandling (40 % Gewichtung)

Das Bewerberhandling wird über aktive Bewerbungen (fiktiver) Job-Interessierter geprüft. Die Einfachheit des Bewerbungsprozesses, erhaltende Eingangsbestätigungen, die Inhalte der Antworten sowie klare und begründete Entscheidungen bilden neben der jeweiligen Reaktionszeit die Hauptbestandteile dieses Untersuchungsbereichs.