Bei zinstragenden Wertpapieren wird der Effektivzinssatz bei der erstmaligen Bewertung in der Position festgeschrieben und bleibt während der Laufänderungen des Effektivzinssatzes bei zinstragenden Wertpapieren nach IFRS 9 unverändert. Amortisiert wird jedoch immer mit der aktuellen Rendite. Bleibt das Wertpapier im Anlagebestand ohne Bestandsveränderungen, sollte die aktuelle Rendite immer dem ursprünglichen Effektivzinssatz der Position entsprechen.
Wenn sich nun aber Daten im Cashflow ändern, kann sich der aktuelle Effektivzinssatz ebenso ändern. Ein Grund dafür können geänderte Tilgungsdaten sein. Wird zum Beispiel zum Stichtag einer Kündigungsmöglichkeit eine Interimstilgung in SDS NOSTRO erfasst und zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, diese nicht wahrzunehmen, ändert sich die Rendite, wenn die Interimstilgung gelöscht wird. Aber auch Änderungen bei den Zinszahlungen im Falle der Nettobarwertberechnung können eine abweichende Rendite verursachen. Dieser neue Effektivzinssatz wird dann in Folge bei der Amortisationsberechnung verwendet.
Kann der neue Effektivzinssatz beibehalten werden?
Gerade in IFRS 9 sind die Bestimmungen strenger und umfangreicher als im UGB/BWG. Beispielsweise sagt IFRS 9 B5.4.6 zusammen mit Paragraph 6.5.10 aus, dass man den Effektivzinssatz nicht ändern darf, sondern dass eine Änderung der erwarteten Zahlungsströme zu einem Zinsgewinn bzw. -verlust führt. Dazu ist der fortgeführte Anschaffungswert entsprechend anzupassen und die Veränderung erfolgswirksam als Zinserfolg darzustellen.
Ausgenommen davon sind Änderungen im Cashflow, deren Ursache eine wesentliche oder unwesentliche Modifikation nach IFRS 9 ist. Anpassungen der fortgeführten Anschaffungskosten bei Modifikationen von finanziellen Verbindlichkeiten (z.B. Anleihen), die nicht zu einem Abgang führen, müssen zum Zeitpunkt der Modifikation als Handelserfolg in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden (IFRS 9.BC4.253). Bei einer wesentlichen Modifikation muss zudem sogar eine neue Position angelegt werden.
Im UGB bzw. BWG gibt es diese Regelungen nicht – hier kann und soll auch mit dem aktuellen Effektivzinssatz weiter amortisiert werden.
Es kann aber auch in IFRS 9 der Fall sein, dass die Änderung des Effektivzinssatzes beibehalten werden soll. Ein Grund dafür können Stammdatenfehler sein, wenn z.B. zur Emission gekauft wird und noch nicht alle Daten des Finanzinstrumentes vollständig oder richtig vorhanden waren. Denkbar ist auch ein Fehler in der Amortisationsberechnung, der im Nachhinein behoben wird.
Wie findet man Positionen, bei denen der aktuelle Effektivzinssatz abweichend zum ursprünglichen Effektivzinssatz ist?
Bisher musste der Kunde selbst solche Fälle finden und bearbeiten. Mit der SDS NOSTRO-Release 8.4.0.0 wird eine neue Prüfung in paralleler Rechnungslegung bei Positionen mit Positionstrennung eingebaut, welche das übernimmt. Dabei wird bei der Positionsbewertung geprüft, ob die aktuelle Rendite abweicht. Wenn das der Fall ist, wird eine Meldung ausgegeben, dass die Position vom Kunden zu prüfen ist. Da es sich hier um Info-Meldungen handelt, kann man diese über die Batch-Vorlaufkarte INFOOUT beim Batch NNBNOST deaktivieren. Der Kunde muss bei jeder Position anschließend einzeln prüfen, welcher Fall zutrifft und welche Folgeaktivität zu setzen ist.
Welche Aktivitäten sind bei einer Effektivzinssatzänderung nötig?
Wenn der aktuelle Effektivzinssatz beibehalten werden soll, sind für die folgende Verarbeitung in SDS NOSTRO keine weiteren Schritte erforderlich. Der Kunde kann über die Skontroübersicht/Funktionen/Positionsdaten erfassen den ursprünglichen Effektivzinssatz der Position auf die aktuelle Rendite richtigstellen. Das hat auch den Vorteil, dass zu dieser Position keine weitere Info-Meldung mehr ausgegeben wird.
Wurden die Vertragsbestandteile geändert, welche den Cashflow beeinflussen, kann eine Modifikation über die Skontroübersicht/Funktionen/Modifikation vorgenommen werden. Dazu wird der Buchwert auf den gewünschten Tageskurswert angepasst und die Differenz gegen den Handelserfolg in eigene Erfolgsattribute gebucht. Für das Erfolgskonto kann auch ein separates Konto im Entscheidungsbaum hinterlegt werden. Wird bei der Modifikation eine neue Position angelegt (wesentliche Modifikation), wird die neue Position mit dem aktuellen Effektivzinssatz angelegt. Bei einer unwesentlichen Modifikation, bei der die Position bestehen bleibt, verändert sich der ursprüngliche Effektivzinssatz nicht.
Handelt es sich bei der Änderung des Effektivzinssatzes um keine Modifikation und soll mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz weiterhin amortisiert werden, muss der fortgeführte Anschaffungswert so angepasst werden, dass dieser wieder dieselbe Rendite wie vor der Änderung ergibt. Dafür wird der neue fortgeführte Anschaffungswert mittels eines Näherungsverfahrens neu berechnet. Die Berechnung muss dabei nicht mehr manuell vom Kunden durchgeführt werden, das erledigt SDS NOSTRO inzwischen automatisch! Dazu kann man über die Skontroübersicht/Funktionen/Wertanpassung die Berechnung des neuen fortgeführten Anschaffungswertes und die sofortige Umsatzanlage anstoßen. Der Umsatz erhält die Geschäftsart „Wertanpassung“ mit der Geschäftssubart „Cashflow-Änderung“ und der Erfolg wird in eigene Attribute bei der Position ausgewiesen. Die Geldbuchung erfolgt vom Bestandskonto gegen ein Zinserfolgskonto (bzw. umgekehrt, wenn es sich um einen Verlust handelt), welches aus dem Amortisationsentscheidungsbaum ermittelt wird. Danach stimmt die aktuelle Rendite wieder mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz der Position überein. Prinzipiell kann man die Anpassung des fortgeführten Anschaffungswertes zu jedem Stichtag durchführen. Bei einer unterjährigen Anpassung des Effektivzinssatzes ist dabei zu beachten, dass keine Neuaufrollung der Position durchgeführt wird. Bei einer Neuaufrollung wird ansonsten bis zu dem Datum der Effektivzinssatzanpassung mit der unangepassten Rendite gerechnet und erst ab dem Datum der Anpassung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Besteht zudem schon der Umsatz für die Cashflow-Änderung, muss dieser erneut berechnet und neu angelegt werden, da sich durch die Neuaufrollung eine geänderte Amortisation bis dahin ergibt. Besser ist es daher, die Anpassung des fortgeführten Anschaffungswertes direkt zu Bilanzbeginn vorzunehmen.
Obwohl die Funktionalität zur Anpassung des fortgeführten Anschaffungswertes nur für die IFRS 9-Rechnungslegung bei Positionen zu Haltezwecken gedacht ist, ist diese auch für andere Positionen freigeschaltet. Auch wenn jede Änderung eine gesonderte Prüfung erfordert und eine manuelle Bearbeitung nötig ist, wurde(n) mit der Prüfung auf den abweichenden Effektivzins und den Funktionen zur Modifikation sowie zur automatischen Berechnung und Buchung des fortgeführten Anschaffungswertes wieder neue Schritte zu mehr Automatisation und somit eine Erleichterung für den Fachbereich umgesetzt.