Die vorgeschlagene EU FASTER-Initiative setzt sich mit dem Thema eines Steuernachteils, mit dem sich ausländische Investor*innen innerhalb der EU konfrontiert sehen, auseinander.
Der Nachteil, der auch als Giovannini-Barriere 11 bekannt ist, stellt seit langer Zeit ein Problem für den freien Kapitalfluss innerhalb der EU dar und bis jetzt hat man keine praktische Lösung dafür gefunden. Um die hohen Kosten und den beträchtlichen Verwaltungsaufwand zu minimieren, der mit einer angemessenen Besteuerung von grenzüberschreitenden Zahlungen sowohl im Ursprungsland als auch im Zielland verbunden ist, schlägt die EU nun eine Mischung aus mindestens zwei Steuereinbehaltsprozessen vor.
Für unstrittige Fälle muss ein Schnellverfahren (entweder Quick Refund oder Entlastung an der Quelle) von den EU-Ländern eingeführt werden, die eine Steuerentlastung für grenzüberschreitende Erträge gewähren. Das System soll für Investor*innen leicht zugänglich sein. Insbesondere soll eine elektronische Steuerbescheinigung zur Feststellung des Steuerstatus des/der Begünstigten beitragen und die Schnellverfahren sollen vorrangig vom Finanzintermediär innerhalb der Zahlungskette abgewickelt werden. Beide Maßnahmen sind darauf ausgelegt, eine schnellere Entlastung zu ermöglichen als die aktuellen Prozesse.
Derartige Schnellverfahren kommen in strittigen Fällen, d.h. bei Transaktionen innerhalb von zwei Tagen vor dem sogenannten Ex-Tag einer Dividendenzahlung und bei Transaktionen, die mit offenen finanziellen Vereinbarungen in Verbindung stehen, nicht zur Anwendung. Stattdessen muss der traditionelle Long-Form-Ansatz angewendet werden.
Die beiden Regeln und die vorgeschlagene Behandlung von nicht abgewickelten Transaktionen stellen eine Reihe von Fragen in den Raum, mit denen sich die Finanzindustrie auseinandergesetzt hat. Aus der Sicht von Praxisexpert*innen scheinen manche der vorgeschlagenen Regeln die Dinge nicht unbedingt einfacher zu machen. In einigen Fällen kann es sogar dazu kommen, dass Vereinfachungen, die die Branche bereits umgesetzt hat, wieder zurückgenommen werden.
Da jedoch die meisten der strittigen Regeln auf die Vermeidung von steuerlichem Missbrauch abzielen, ist es unklar, inwieweit die Steuerbehörden in der EU bereit sind, den Anliegen der Branche Gehör zu schenken.
Wer mehr darüber erfahren möchte, wie der Vorschlag der EU aussieht und was die möglichen Fallstricke der Umsetzung sein könnten, lädt sich den zweiten Teil unserer Whitepaper-Reihe zu EU FASTER-Richtlinie hier runter.